Ex-IM Fröse will sich ins Bürgermeisteramt einklagen - nun hat er Hausverbot für die Amtsräume
Jörn Käsebier, Dresdner Neueste Nachrichten 19. 04. 2006
Christoph Fröse hat beim Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Weißeritzkreis eingelegt. Das bestätigte Gerichtssprecher Robert Bender gestern auf DNN-Anfrage. Das Landratsamt hatte Fröse bescheinigt, wegen seiner Stasi-Vergangenheit nicht als Bürgermeister geeignet zu sein. Außerdem hatte die Behörde die Bannewitzer Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt. Fröse klagt nun gegen die Entscheidung und will zudem in einem Eilverfahren durchsetzen, dass er die Amtsgeschäfte aufnehmen kann.
Symbolisch durchsetzen wollte Fröse seinen Anspruch bereits am Dienstag. Mit einem Sitzstreik in den Amtsräumen des Bannewitzer Bürgermeisters hatte er darauf aufmerksam machen wollen, dass er von der Mehrheit der Wahlberechtigten die Stimme bei der Wahl im Februar erhalten habe. Gestern konnte er seinen Streik jedoch nicht fortsetzen, da ihm der Zutritt zu den Büros verweigert wurde. "Wie jeder andere Gemeindebürger darf er die Verwaltung betreten, aber nicht die Amtsräume des Bürgermeisters", meinte Thomas Rechentin, Chef der Kommunalaufsichtsbehörde.
Warum Fröse überhaupt als Kandidat zugelassen werden konnte, als Bürgermeister aber nicht in Frage kommt, erklärt Rechentin mit dem Wahlprüfungsparagraphen des sächsischen Kommunalwahlgesetzes. Darin habe lediglich die Rechtsaufsichtsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt, nicht aber der Wahlausschuss die Möglichkeit, die Stasi-Vergangenheit eines Kandidaten zu überprüfen. "Ich darf erst handeln, wenn das Wahlergebnis feststeht", sagte Rechentin. Vorher könnten aus "verfahrensökonomischen Gründen" lediglich normale Kriterien der Wählbarkeit wie Herkunft und Alter geprüft werden.
Das Dresdner Verwaltungsgericht wird am nächsten Dienstag den Fall Fröse erörtern. Frühestens danach werden die Richter über den Eilantrag des ehemaligen IMs entscheiden.