Eilantrag bleibt ohne Erfolg
Von Domokos Szabó, Sächsische Zeitung 26. 04. 2006
Bannewitz. Christoph Fröse, der stasibelastete Wahlsieger, kann sein Amt als Bürgermeister weiterhin nicht antreten.
Christoph Fröse (parteilos) wird in den nächsten Tagen nicht als Bürgermeister ins Rathaus einziehen. Der 51-Jährige hat gestern einen entsprechenden Eilantrag an das Verwaltungsgericht Dresden selbst fallen gelassen. Mit einer einstweiligen Verfügung wollte Fröse zunächst seinen sofortigen Amtsantritt durchsetzen – noch bevor das Verwaltungsgericht über seine Klage gegen die Kommunalaufsicht in Dippoldiswalde entscheidet. Diese Behörde hatte Fröse den Amtsantritt verwehrt, weil er „intensiv“ für die Stasi gespitzelt habe.
Beim gestrigen Termin machte das Gericht dem Kläger deutlich, dass sein Eilantrag keine Erfolgsaussicht habe. Gleichzeitig gab der vorsitzende Richter Christoph Je-staedt zu Protokoll, in der Hauptsache rasch ein Urteil fällen zu wollen. Bereits Mitte Juli soll es eine Entscheidung geben. Unklar ist, ob die Gemeinde bis dahin einen Amtsverweser einsetzt.
Der im Februar gewählte Fröse hatte in seinem Eilantrag mit einer Panne bei der Veröffentlichung des Wahlergebnisses argumentiert. Aus seiner Sicht begann die Wahlprüfungsfrist bereits am 3. März, obwohl die damalige Bekanntmachung im Amtsblatt eine falsche Zahl enthielt. Nach Auffassung des Gerichts waren jedoch die Tage erst ab der richtigen Bekanntmachung am 17. März zu zählen gewesen. Damit habe das Landratsamt mit seinem negativen Bescheid vom 13. April die Vier-Wochen-Frist eingehalten. Zunächst sei „ein anderes Wahlergebnis“ bekannt gemacht worden, sagte Richter Jestaedt. Auch mache der Eilantrag den Bescheid nicht „schwebend unwirksam“, so das Gericht mit Blick auf das Wahlgesetz. Nun wird das Hauptverfahren vorbereitet.