Akte verhindert Amtsantritt

Früherer IM darf nicht Bürgermeister werden

von Hendrik Lasch, Neues Deutschland, 19. 04. 2006

Der gewählte Bürgermeister im sächsischen Bannewitz darf sein Amt nicht antreten. Der Grund: Er war früher für die Staatssicherheit tätig.

Zum zweiten Mal wird in Sachsen einem gewählten Bürgermeister der Amtsantritt verwehrt, weil er in der DDR für das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet hat. Der parteilose Fahrlehrer Christoph Fröse hatte kurz vor Ostern sein Amt als Verwaltungschef der 11 000 Einwohner zählenden Gemeinde Bannewitz am Stadtrand von Dresden antreten sollen.

Das Landratsamt hat das jedoch vorerst verhindert: Der 51-jährige Fahrlehrer sei für die hauptamtliche und damit herausgehobene Position nicht tragbar. Man verwies zur Begründung auf das Beamtengesetz, wonach ehemalige IM »grundsätzlich« nicht ins Beamtenverhältnis berufen werden dürfen. Zugleich sei eine »Gesamtwürdigung« vorgenommen worden, sagte der Vize-Landrat Thomas Rechentin (CDU) auf ND-Anfrage. Neben der Intensität der früheren Tätigkeit habe dabei auch die »kritische Distanz« zur MfS-Zuarbeit sowie das gesellschaftliche Engagement seit Ende der DDR eine Rolle gespielt. Diese Prüfung sei »negativ ausgefallen«, so Rechentin. Er verwies unter anderem auf Meldungen, wonach Fröse versucht haben soll, Einfluss auf Berichte in der Lokalpresse über den Fall zu nehmen.

Fröse, der bereits vor 1989 Bürgermeister von Bannewitz war und sich im Februar in einer Stichwahl mit 52,7 Prozent gegen einen CDU-Bewerber durchsetzte, hatte sich zur IM-Tätigkeit bekannt und dabei auf dienstliche Kontakte verwiesen. Nach Ansicht des Landratsamtes, das Unterlagen bei der Birthler-Behörde prüfte, ging die Tätigkeit aber »über jenes Maß hinaus«, zu dem er verpflichtet war. Fröse, der gestern für Nachfragen nicht zu erreichen war, will gegen die Entscheidung klagen.
Bannewitz droht damit nach dem altersbedingten Ausscheiden des bisherigen Bürgermeisters die Einsetzung eines Amtsverwesers und ein langwieriger Rechtsstreit, wie ihn nach 1994 bereits die Stadt Königstein erlebt hat. Dort war Bürgermeister Rudolf Maiwald wegen früherer IM-Tätigkeit ebenfalls nicht zum Bürgermeister ernannt worden. Erst nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen konnte er das Amt doch noch antreten. Die vom Verfassungsgericht entwickelten Maßgaben über eine konkrete Prüfung des Einzelfalls, sagte Rechentin, seien im Fall Fröse berücksichtigt worden.