Ex-IM darf nicht regieren
Sächsische Zeitung 15. April 2006
Bannewitz. Christoph Fröse ist zum Bürgermeister gewählt, aber er darf das Amt nicht antreten.
Eine Woche nach Ostern sollte der selbstständige Fahrlehrer Christoph Fröse (parteilos) als neuer Bürgermeister von Bannewitz bei Dresden vereidigt werden. Doch daraus wird nichts. Der 51-Jährige ist wegen seiner Stasi-Vergangenheit für dieses Amt nicht tragbar – das entschied der Landrat des Weißeritzkreises, Bernd Greif (CDU), am Donnerstag.
Als Begründung führte die Kommunalaufsicht Fröses „intensive inoffizielle Tätigkeit“ für die Staatssicherheit der DDR ins Feld. „Diese ging über jenes Maß hinaus, zu dem er damals als Sekretär für Inneres beziehungsweise als Bürgermeister verpflichtet war“, sagte Vize-Landrat Thomas Rechentin (CDU). Greif und Rechentin hatten Fröse zweimal zu den Spitzel-Vorwürfen angehört, ohne dass dieser kritische Distanz zu seiner früheren Tätigkeit bekundet hätte. Laut Beamtengesetz dürfen ehemalige IMs „grundsätzlich“ nicht ins Beamtenverhältnis berufen werden. Diese Regelung gilt im Zusammenhang mit einer Einzelfallprüfung noch bis Ende des Jahres.
Klage angekündigt
Zu Ungunsten von Fröse wertet das Landratsamt dessen Versuche, auf einen SZ-Artikel über seine IM-Aktivitäten Einfluss zu nehmen. Nach Angaben der regionalen Geschäftsleitung hat er unter anderem gedroht, als künftiger Verwaltungschef die Zeitung abzubestellen. Außerdem kündigte Fröse die Zusammenarbeit mit der Redaktion auf. „Dieser Fall zeigt, dass er möglicherweise nicht gewillt ist, die Regelungen des sächsischen Pressegesetzes einzuhalten“, sagte Rechentin. Danach sind Bürgermeister und andere Amtsträger zu Auskünften gegenüber den Medien verpflichtet. Auch müsse befürchtet werden, dass Fröse Privates mit Dienstlichem vermischt hätte.
Der selbstständige Fahrlehrer war Ende Februar in der Nachwahl mit 52,7 Prozent der Stimmen zum Nachfolger von Christian Zeibig bestimmt worden, der das Bürgermeisteramt aus Altersgründen aufgegeben hatte. Fröse kündigte postwendend an, gegen den Beschluss zu klagen.
In Bannewitz gibt es dazu geteilte Reaktionen. Mit der Entscheidung widerfahre den einstigen Opfern Gerechtigkeit, hieß es aus der Mehrheitsfraktion Wählervereinigung BHPR. Andere zeigten dafür kein Verständnis.
Bis zum abschließenden Urteil wird in der 11 000-Seelen-Gemeinde voraussichtlich ein Amtsverweser die Geschäfte führen – möglicherweise ein Job für längere Zeit. Im Fall des stasibelasteten ehemaligen Königsteiner Bürgermeisters Rudolf Maiwald brauchte die Justiz drei Jahre. Damals durfte Maiwald schließlich doch den Bürgermeisterstuhl einnehmen.