Zu „Gericht ist nicht an den Krawallen schuld“ in der SZ vom 24. Februar:

Man könnte Verwaltungsrichter Robert Bendner darin recht geben, dass das Demonstrationsrecht ein Grundrecht ist, das man nur in Ausnahmefällen einschränken darf. Nur spricht der Richter hier mit gespaltener Zunge, denn sowohl im Urteil selbst als auch im Interview gesteht er dieses Recht nur den Nazis zu. Sowohl am 13. als auch am 19. Februar wurde das Demonstrationsrecht der Bürger der Stadt sogar in erheblichem Maße eingeschränkt: Am 13. durfte u.a. die traditionelle Mahnwache der Grünen an der Trümmerfrau nicht stattfinden, am 19. geplante Veranstaltungen von TU und DGB. Mehr noch: Als Bewohner der Altstädter Seite wurde ich durch das skandalöse Trennungsgebot faktisch aufgefordert, meinen Stadtteil den Nazis zu überlassen und gefälligst „nach drüben“ auf die Neustädter Seite zu gehen. Das Verwaltungsgericht denunzierte in seinem Urteil zum 19. Februar darüber hinaus friedliche Demonstranten als Störer. Ich lasse mir meine Stadt weder von Nazis noch von Richtern nehmen und werde dennoch meine zivile Pflicht erfüllen, indem ich dagegen in Sichtweite auf die Straße gehe.

Andreas Warschau, Löbtau